Das Verbrennen von biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen ist ganzjährig verboten.
Ausgenommen davon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer; wie z. B. das Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag. Die Beschickung des Brauchtumsfeuers darf ausschließlich mit trockenen biogenen Materialien erfolgen.
Es ist des Weiteren zu beachten, dass im bebauten Gebiet (das ist der Bereich innerhalb geschlossener Siedlungen) das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers verboten ist!
Außerhalb des bebauten Gebietes ist das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers meldepflichtig und ohne Bewilligung zulässig. In diesem Fall sind sämtliche Brauchtumsfeuer der Gemeinde mindestens 7 Tage vor dem Abbrenndatum zu melden und es ist eine dafür verantwortliche Person namhaft zu machen. Formulare hierzu stehen auf der Homepage der Stadtgemeinde St. Andrä (www.st-andrae.gv.at) zum Download unter „Amtstafel – Formulare“ bereit bzw. können im Rathaus abgeholt werden. Die ausgefüllten Formulare bitte im Bürgerservicebüro abgeben oder per E-Mail an gemeinde@st-andrae.at senden.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Mag. Wollauz unter der Tel. Nr. 04358/2710-36 gerne zur Verfügung.