Kärntner Heizzuschuss 2024/2025
Das Land Kärnten und die Gemeinden zahlen auch für 2024/2025 eine Heizkostenunterstützung aus.
Zweck der Förderung
Die Gewährung eines Heizzuschusses für die folgende Heizperiode.
Höhe des Einkommens
Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2025) betragen für den
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00
Einkommensgrenze(monatlich)* | |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.270,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 1.840,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 360,- |
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00
Einkommensgrenze(monatlich)* | |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.510,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 2.080,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 360,- |
*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet.
Antragstellung:
Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom
01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025
ausschließlich persönlich (oder durch einen bevollmächtigten Vertreter) beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat während der dort festgelegten Parteienverkehrszeiten eingebracht werden.
Mitzubringen sind:
Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
Auskünfte: Bürgerservicestelle (04358/2710)