Die Richtlinie zur Alternativenergieförderung, mit der die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen im Bundesland Kärnten gefördert wird, wurde bis 30. Juni 2023 verlängert.
Einreichen können alle Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine. Unter gesondert definierten Bedingungen können auch Privatpersonen Förderungen (z. B. PV-Stromspeicher) beantragen.
Weitere Informationen zur Einreichung sowie den Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes Kärnten unter www.energiewirtschaft.ktn.gv.at
Quelle: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 Umwelt, Energie und Naturschutz, SG Klimaschutz und Energieeffizienz
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