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Ansuchen Brauchtumsfeuer

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Ostern rückt näher und somit auch das traditionelle Osterfeuerheizen.

Gemäß der Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung sind Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich zulässig, sofern sie sich nicht im bebauten Gebiet befinden. Innerhalb des bebauten Gebietes wird für das Abbrennen von Osterfeuern wegen der hohen Brandgefährdung für Gebäude und bauliche Anlagen keine Genehmigung erteilt.

Es ist zu beachten:

  • Es dürfen ausschließlich biogene Materialien wie trockene Äste, Laub, Schilf usw. verbrannt werden. 

  • Lt. den Angaben der Brandverhütungsstelle des Landes Kärnten ist ein Abstand von min. 50 Metern von der Feuerstelle zu Gebäuden jeder Art und zu Baumbeständen bzw. Wäldern einzuhalten.

  • Aufsicht über das Abbrennen bzw. Nennen einer verantwortlichen Person

  • Hitzeentwicklung und Funkenflug beachten

  • Kinder und Jugendliche beaufsichtigen

  • Rauchentwicklung beachten

  • Achtung bei aufkommendem Wind 

  • Kontrolle der Feuerstelle bis zum vollständigen Abbrennen

  • Zum Schutz der Tiere sollte der Osterhaufen vor dem Abbrennen umgelagert werden

  • Für ausreichende Löschmittel (z.B. tragbare Feuerlöscher) sorgen

Eine Genehmigung für das Abbrennen der Osterfeuer außerhalb des bebauten Gebietes ist nicht erforderlich. Brauchtumsfeuer müssen jedoch ordnungsgemäß angemeldet werden. Formulare stehen online auf der Homepage der Stadtgemeinde St. Andrä zur Verfügung bzw. können im Bürgerservicebüro oder Bauamt bezogen werden. 

Die vollständig ausgefüllte Meldung muss bis spätestens Donnerstag, 10.04.2025 im Bürgerservicebüro abgegeben werden. 

Später eingebrachte Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Bürgerservicebüro 04358/2710-0 gerne zur Verfügung.

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