st-andrae

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde St. Andrä ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für st-andrae.gv.at .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.1.1: Non-text Content – Nicht alle Bilder auf der Website oder in bereitgestellten Dokumenten verfügen über passende Alternativtexte. Fehlende oder unzureichende Beschreibungen können dazu führen, dass Screenreader-Nutzer*innen wichtige Informationen nicht erfassen.
  • 1.3.1: Info und Beziehungen – Die semantische Strukturierung der Inhalte – insbesondere bei den Überschriften – wird nicht konsequent korrekt umgesetzt. Teilweise werden Ebenen in der Hierarchie übersprungen oder unlogisch verwendet, was die Orientierung und das Textverständnis für Screenreader-Nutzer*innen erschwert.
  • 1.4.5: Images of Text – In bestimmten Fällen kommen auf der Website oder in Dokumenten Bilder mit eingebettetem Text zum Einsatz. Diese Texte sind nicht immer zusätzlich als Alternativtext oder im Fließtext vorhanden und dadurch für assistive Technologien nicht vollständig zugänglich.
  • 1.4.12: Text Spacing – Die Gestaltung der Website erlaubt keine vollständige Anpassung der Textabstände (z. B. Zeilenhöhe, Wort- oder Buchstabenabstand) gemäß den Anforderungen. Dies kann insbesondere für Menschen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen die Lesbarkeit beeinträchtigen.
  • 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einzelne Links auf der Website oder in Dokumenten sind nicht ausreichend beschrieben, wodurch ihr Zweck oder Ziel nicht klar erkennbar ist. Dies erschwert besonders Nutzer*innen von Screenreadern die Navigation und Orientierung.
  • 2.4.7: Focus Visible – Auf den Detailseiten von News und Terminen ist der sichtbare Tastaturfokus bei bestimmten Buttons – insbesondere jenen zum Zurücknavigieren zur Übersicht – nur unzureichend erkennbar. Das kann die Navigation per Tastatur beeinträchtigen.
  • PDF-Dokumente – Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei aufbereitet. Es fehlen beispielsweise strukturierte Tags, Alternativtexte für Grafiken oder eine sinnvolle Lesereihenfolge, wodurch die Nutzung mit assistiven Technologien stark eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website verfügbare PDF- oder Office-Dokumente – insbesondere ältere Dateien sowie solche, die von externen Dritten bereitgestellt wurden – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und kann derzeit nicht gewährleistet werden.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an:  Christina NÖSSLER christina.noessler@ktn.gde.at 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.