Landwirtschaft, Imkerei & Forst

Landwirtschaft

Eher kleine Betriebsstrukturen und zahlreiche Bergbauern auf den Hängen der Kor- und Saualpe; Obstbauversuchsanlage St. Andrä.


Förderungen:

Ankauf Zuchtstier (Zuchtwertklasse 2a, 2b):

20 % vom Kaufpreis (max.€ 500,--) alle 2 Jahre/landwirtschaftlichem Betrieb, als Nachweis dient Körschein, Rechnung inkl. Zahlschein

 

Ankauf Zuchtwidder (Zuchtwertklasse 2):

€ 218,-- pro Zuchtwidder max. 4 Stk./Jahr/landwirtschaftl. Betrieb als Nachweis dient Zuchtbescheinigung, Rechnung inkl. Zahlschein

 

Ankauf Zuchteber (Zuchtwertklasse 1b, 2a, 2b):

30 % vom Kaufpreis (max. € 290,--) pro Zuchteber/Jahr/landwirtschaftlichem Betrieb als Nachweis dient Zuchtbescheinigung, Rechnung inkl. Zahlschein

 

De-minimis-Förderung:

Aufgrund des Kärntner Tierzuchtgesetzes gewährt die Stadtgemeinde St. Andrä für die Besamung von Rindern einen Zuschuss von € 5,-- und Schweinen einen Zuschuss von € 4,50,-- pro Samenportion. Die Besamungsscheine bzw. die Belegungslisten des Landeskontrollverbandes sind bis Ende März des darauffolgenden Jahres bei der Abt. Landwirtschaft bzw. im Bürgerservicebüro als Nachweis abzugeben. Bankverbindung nicht vergessen!

 

Bienenzucht:

Für Bienenzüchter (Bienenzuchtvereine und Private) gewährt die Stadtgemeinde St. Andrä eine jährliche Förderung, welche anteilsmäßig auf die einzelnen Bienenvölker aufgeteilt wird. Der Imker muss seinen Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde St. Andrä und seine Bienenvölker im gesamten Jahr im Gemeindegebiet St. Andrä aufgestellt haben (ausgenommen Wanderungen zur Waldtracht nach der Blühzeit). Anträge sind bis Ende März des darauffolgenden Jahres bei der Abt. Landwirtschaft bzw. im Bürgerservicebüro einzureichen. Später einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!          


Tierkörperentsorgung

Adresse:  Tierkörperentsorgung (TKE) St. Andrä   Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 17.00 bis 18.30 Uhr
  Blaiken 27     Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
  9433 St. Andrä     Sonn- und Feiertag von 18.00 bis 19.00 Uhr

 

Die Verrechnung der Entsorgungskosten an die Gemeindebürger der Stadtgemeinde St. Andrä erfolgt jährlich, wobei Jahressummen unter € 7,-- inkl. 10 % MwSt. nicht weiterverrechnet werden.
Falltiere (d.s. alle nicht durch Schlachtung getöteten Tiere) können bis zu einem Einzelgewicht von 80 kg kostenlos eingebracht werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Abt. Landwirtschaft (Fr. Binder Karin) – Tel. 04358/2710-41, E-Mail: karin.binder@st-andrae.at.

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Zum Ausleihen

Wichtig für alle Landwirte - Die Ausgabestelle für den Klauenpflegestand und das Viehaufhebegerät ist der Wirtschaftshof der Stadtgemeinde St. Andrä, 9433 Blaiken 64.

Bitte um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 04358/2710-80.

Die Ausgabe und Rücknahme der Geräte erfolgt ausschließlich Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07.00 bis 14.30 Uhr und Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr.



Beim Abholmarkt St. Andrä – Fleisch- und Wurstmarkt GmbH – in 9433 Burgstall 102 besteht die Möglichkeit Fleisch- und Wurstwaren mittels Vakuumverpackungsmaschine zu verpacken.

Die Kosten dafür betragen 10 Cent pro verschweißter Verpackung.