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Gebührenbremse – Aufteilung des „Zweckzuschusses“

Unter dem Titel „Gebührenbremse“ wurde seitens des Bundes ein einmaliger Zweckzuschuss von rund 150 Millionen Euro an die Länder ausbezahlt. Für Kärnten bedeutet dies einen Zuschuss von 9,437 Millionen Euro. Diese „Förderung“ kann zur Ermäßigung der Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser und Abfall verwendet werden.

Der Stadtgemeinde St. Andrä wurde im März 2024 ein Betrag des Zweckzuschuss von 164.315, -- € (Verteilung aufgrund der Volkszahl) zur Verfügung gestellt. Im Fokus des Zuschusses steht die Entlastung der Gebührenzahler.

Im Sinne des Grundsatzes der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde St. Andrä in der Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, den Zweckzuschuss wie folgt aufzuteilen und zu verwenden:

  •   64.315,00 € für den Betrieb der Müllbeseitigung
  • 100.000,00 € für den Betrieb der Wasserversorgung

Zur Begründung ist auszuführen, dass eine Erhöhung der Gebühren, „ohne“ Erhalt des Zuschusses, seitens der Stadtgemeinde St. Andrä mittels Verordnung, notwendig gewesen wäre. Somit war es möglich die wachsende Inflation sowie Lohn- und Gehaltskosten abzufedern und die Gebühren nicht zu erhöhen.


Rechnungsvoranschläge & -abschlüsse­



Nachfolgend werden die ENTWÜRFE und die vom Gemeinderat beschlossenen Rechnungsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse gemäß § 6 bzw. § 54 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz in elektronischer Form bereitgestellt.

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