st-andrae

Energie & Umwelt

e5-Landesprogramm

Die Stadtgemeinde St. Andrä ist im Jahr 2012 dem e5-Programm des Landes Kärnten beigetreten.

e5 – Was steckt dahinter?

e5 ist ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Gemeinden im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz. Das e5-Programm wurde 1998 ins Leben gerufen. Mittlerweile sind 40 Kärntner Gemeinden im e5-Netzwerk aktiv.

Ziel des Programms ist es, in den Gemeinden eine kontinuierliche und schrittweise Entwicklung zu mehr Energieeffizienz in Gang zu setzen und diese auch entsprechend zu würdigen. Gemeinden, die Energiepolitik für sich zum Schwerpunkt machen wollen, werden aktiv unterstützt.

Durch Energieeinsparung und bessere Energieausnutzung können wichtige Beiträge zur Verringerung der Umweltbelastung erbracht werden. Das e5-Programm bietet ein professionelles Projektmanagement für Gemeinden auf ihrem Weg in eine umweltverträgliche Energiezukunft.

Das e5-Team in St. Andrä

Das e5-Team in St. Andrä setzt sich zusammen aus:
* Teamleiter GR Robert Quendler
* Energiereferent Mag. Christian Taudes
* Karin Binder
* GR Dieter Hacker
* GR Petra Lingitz
* GR Mag. Alexander Skledar
* DI Dr. Gerhard Oswald

Umgesetzte Projekte in der Stadtgemeinde St. Andrä aus den vergangenen Jahren

  • Teilnahme an der Klima-Energiemodellregion „Energieparadies Lavanttal“ und an der Klimawandelanpassungsregion „Klimaparadies Lavanttal“
  • Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf mehreren öffentlichen Gebäuden
  • Neuerrichtung des Gemeindeamtes im Stadtzentrum
  • Energiekenndaten-Erhebung im Gemeindegebiet
  • Umweltzeichen Volksschule St. Andrä
  • Laufende thermische Sanierung der kommunalen Bauten und Wohnungen
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente Leuchtmittel (LED)
  • Anschluss der kommunalen Bauten an das Fernwärmenetz
  • Zahlreiche Veranstaltungen in Kooperation mit Betrieben und Organisationen für die Bevölkerung
  • Teilnahme an der Aktion „ölkesselfreie Gemeinde“
  • Vor Ort Ideenwerkstatt mit intensiver Bürgerbeteiligung zur Attraktivierung des öffentlichen Raumes


Für alle diese Projekte wurde die Stadtgemeinde  St. Andrä bei der "Auszeichnungsveranstaltung" im Jahr 2020 das dritte Mal zertifiziert und für die bisherige Energiearbeit mit drei von maximal fünf möglichen "e's" ausgezeichnet.


Energieförderung & Energieberatung

Förderübersicht Land Kärnten – Erneuerbare Wärme

  • Thermische Solaranlage
  • Holzheizungsanlagen
  • Fernwärmeanschlussförderung
  • Fernwärmeerrichtungsförderung  

 

Ansprechperson:
Herr Süssenbacher Stefan,
Tel.: 050 536 18213

Link: http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?thema=119&subthema=120

Wohnhaussanierung

Wohnhaussanierung

  • Thermische Solaranlagen
  • Holzheizungsanlagen
  • Fernwärmeanschlussförderung
  • PV-Anlagen
  • Heizungswärmepumpen

Ansprechperson:
Herr Steiner Helmut
Tel.: 050 536 12491

Link: http://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?detail=7&thema=1&subthema=15

Förderübersicht Bund – Klima- und Energiefond

  • Thermische Solaranlagen
  • Holzheizungsanlagen
  • PV-Anlagen

Antragstellung ist nur online möglich!  

Link: https://www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/fuer-private/

Energieberatung - Kelag

Herr Patrik Strieder – Kelag

Tel.: 0676/8780 1906

Förderangebote

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Luftreinhaltung & Lärmbelästigung

Feinstaub (PM10)

In St. Andrä kommt es seit Jahren immer wieder zu erhöhten Feinstaubwerten.
Feinstaub (PM10) zählt zu den gefährlichsten Luftschadstoffen für die Gesundheit, da die Staubteilchen vielfältige schädliche Wirkungen in den Atemwegen hervorrufen. Verkehr, Hausbrand, Industrie und Landwirtschaft gelten als die Hauptverursacher der Feinstaubbelastung.
Für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10), Ozon, Kohlenmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2) wird vom Umweltbundesamt ein täglich aktueller Luftgütebericht erstellt.

Feinstaub (Link des Umweltbundesamtes der aktuellen Werte von PM10)

Feinstaub (PM10) in Kärnten

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Verbrennen biogener Abfälle

Das Verbrennen von biogenen Abfällen außerhalb von genehmigten Anlagen ist ganzjährig verboten. Ausgenommen davon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer.

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Lärmbelästigung

Wer störenden Lärm verursacht, begeht eine Verwaltungsübertretung.

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