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Abfallwirtschaft

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Abfall & Umwelt

Entsorgung von Haus- und Biomüll

In der Stadtgemeinde St. Andrä ist derzeit mit der Entleerung der Hausmülltonnen die Firma Gojer, 9125 Kühnsdorf, beauftragt. Beschädigte Hausmülltonnen werden kostenlos von den Mitarbeitern des Wirtschaftshofes der Stadtgemeinde St. Andrä ausgetauscht. Für die Entsorgung des Hausmülls bei Ein- und Zweifamilienhäusern stehen drei Behältergrößen zur Verfügung. Die Größe der Hausmülltonne richtet sich nach den mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.

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Formular Mülltonnen An- und Abmeldung

Entsorgung von Altpapier, Kunststoff- und Metallverpackungen

Altpapierentsorgung

Alle Einzelhaushalte im Abholbereich der Stadtgemeinde St. Andrä haben zusätzlich eine 240 lt. Altpapiertonne. Bei Mehrparteienhäuser sind 1.100 lt. Altpapiertonnen aufgestellt. Die 240 lt. Altpapiertonnen werden alle 8 Wochen, die größeren Altpapiertonnen nach Bedarf, im Regelfall alle zwei Wochen, entleert.

 

Gelbe Tonne und Gelber Sack

Einzelhaushalte im Abholbereich des Stadtgemeindegebietes erhalten gelbe Sammelsäcke pro Jahr. In diesen Säcken werden alle Verpackungen aus Kunststoff sowie Metallverpackungen gesammelt. In einem Entleerungsintervall von 4 Wochen werden die Säcke direkt beim Haushalt abgeholt. Haben Sie nicht genug Sammelsäcke, so können Sie weitere Sammelsäcke im Umweltamt - altes Stadtamt Nordeingang St. Andrä Nr. 210 oder im Rathaus St. Andrä - Bürgerservice - kostenlos abholen. 

Bei den Mehrparteienhäusern sind gelbe Tonnen aufgestellt. In diese gelbe Tonnen sind die Verpackungen aus Kunststoff und Metall einzuwerfen. Mehrparteienhaushalte erhalten keine Sammelsäcke.

 

Entsorgung von Altpapier und Kunststoff im Sonderbereich
An den Sammelstellen für Restmüll der Haushalte aus dem Sonderbereich sind ebenfalls "Gelbe Tonnen" und Altpapiertonnen aufgestellt. Diese dürfen nur von jenen Haushalten genutzt werden, die sich im Sonderbereich befinden! 

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Umweltzentrum Lavanttal

Zusätzlich steht Ihnen das Umweltzentrum Lavanttal von Montag bis Freitag (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) und jeden ersten Samstag im Monat von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr für die Abgabe von Sperrmüll, Altstoffe und Problemstoffe zur Verfügung. Annahmeschluss ist jeweils 15 min. vor Betriebsende. 

Hinsichtlich der Übernahme kostenpflichtiger Abfälle sowie der Abgabe von Produkten bei unbesetzter Waage/Kassa gelten im Altstoffsammelzentrum an Samstagen folgende Anlieferungs- und Abgabebedingungen:

  • Bauschutt: Übernahme von Kleinmengen bis max. 1 Malerkübel gratis, größere Übernahmemengen an Samstagen nicht möglich
  • Eternit-Produkte: können an Samstagen nicht übernommen werden
  • Agrar-Silofolien: können an Samstagen nicht übernommen werden
  • Altreifen: können an Samstagen nicht übernommen werden
  • Fertigkompost und Kompost-Erdengemisch, Rindenmulch: Abgabe an Samstagen nicht möglich

Das Umweltzentrum Lavanttal bittet um Verständnis, dass aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen diese Regelung an Samstagen notwendig ist.

Von Montag bis Freitag steht ihnen das Umweltzentrum Lavanttal uneingeschränkt zur Verfügung!

Kampf gegen unerwünschte Hundstrümmerl

Niemand von uns freut sich über die mit Hundekot verunreinigten Grünstreifen bei den Geh- und Radwegen oder bei den Parkanlagen. In der Stadtgemeinde St. Andrä wurden aus diesem Grund sogenannte "Sackerlspender für Hundekot" an folgenden  Plätzen aufgestellt:

* St. Andrä - Rathausplatz
* St. Andrä - Gehweg Friedhof St. Andrä
* St. Andrä - Mutter und Kind Park
* St. Andrä - hinter ehem. Stadtamt
* St. Andrä - Burgerfeldstraße
* St. Andrä - Trenkweg - Handwaschbecken
* Blaiken - Radweg (Lavantbrücke)
* Blaiken - Parkplatz Fleischerei Kriegl
* Blaiken - Sportplatzstraße
* Maria Rojach - Gemeindestraße südlich der Volksschule
* Mettersdorf - Parkplatz Freizeitanlage St. Andräer See

Jede(r) HundebesitzerIn sollte beim Ausgang mit dem Hund schon solche Sackerl mit sich führen und den eventuell anfallenden Hundekot darin entfernen. Laut Straßenverkehrsordnung kann das Nichtentfernen von Hundekot für den/die HundehalterIn teuer werden. Bei einer Anzeige drohen bis zu 72,00 Euro Strafe.


Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:

§ 92. Verunreinigung der Straße
(2) Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen.

(3) Personen, die den Vorschriften des vorhergehenden Absatzes zuwiderhandeln, können, abgesehen von den Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder zur Kostenübertragung für die Entfernung oder Reinigung verhalten werden.