Bauen & Planen
Bauen im Gemeindegebiet
Bauverfahren
Baubeginnsmeldung
Baubewilligung (Wirksamkeit und Verlängerung)
Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht binnen 2 Jahren nach ihrer Rechtskraft mit der Ausführung des Vorhabens begonnen worden ist.
Die Wirksamkeit der Baubewilligung ist auf schriftlichen Antrag jeweils – jedoch höchstens 3-mal – um zwei Jahre zu verlängern, wenn in der Zwischenzeit kein Versagungsgrund eingetreten ist.
Bauvollendungsmeldung
Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Vorhaben ist der Stadtgemeinde binnen einer Woche schriftlich zu melden. Zur Meldung ist derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag das Vorhaben ausgeführt wurde.
Gleichzeitig mit der Meldung der Vollendung des Vorhabens sind vom Bauwerber (Eigentümer, Rechtsnachfolger) Bestätigungen aller mit der Ausführung des Vorhabens betrauter Unternehmer vorzulegen, aus denen jeweils hervorgeht, dass die Ausführung des Vorhabens entsprechend
- der Baubewilligung einschließlich der ihr zugrunde liegenden Pläne, Berechnungen und Beschreibungen,
- den Bestimmungen des §29 Abs. 1 K-BO 1996 und §27 Abs. 1 K-BO 1996 sowie
- den Bestimmungen der Kärntner Bauvorschriften
erfolgte.
Besteht das Unternehmen, welches die Bauleitung übernommen hat nicht mehr, hat der Bauwerber die Bestätigung von einem Sachverständigen einzuholen und vorzulegen.