Amtssignatur
Amtssignatur der Stadtgemeinde St. Andrä
Amtssignatur der Stadtgemeinde St. Andrä
Die von der Stadtgemeinde St. Andrä im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde St. Andrä auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt. Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch die Bildmarke der Behörde, einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, sowie die Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde St. Andrä gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie in diesem amtssignierten PDF-Dokument (Standardvariante) bzw. in diesem amtssignierten PDF-Dokument (Minimalvariante).
Elektronische Signaturprüfung
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw.
https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw.
https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde St. Andrä:
Telefon: 04358 2710
E-Mail: gemeinde@st-andrae.at