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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde St. Andrä ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie aus dem Europäischen Standard EN 301 549.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website st-andrae.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend angeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 4.1.3: Status Messages – Bei der Mitarbeitersuche auf der Seite „Verwaltung“ und der Personensuche auf der Seite “Politik” wird die angezeigte Ergebnisliste dynamisch aktualisiert. Änderungen der Such- und Filterergebnisse sowie die Meldung „Keine Einträge gefunden“ werden von Screenreadern derzeit nicht zuverlässig automatisch angekündigt.
  • PDF- und Office-Dokumente – Einzelne auf der Website bereitgestellte PDF- und Office-Dokumente, insbesondere ältere Dokumente und Inhalte von externen Stellen, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Es können unter anderem Dokument-Tags, eine nachvollziehbare Lesereihenfolge, korrekt ausgezeichnete Überschriften, Alternativtexte oder ausreichende Farbkontraste fehlen.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Eine vollständige nachträgliche barrierefreie Aufbereitung aller älteren PDF- und Office-Dokumente sowie aller von externen Dritten bereitgestellten Dokumente würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Neu erstellte beziehungsweise wesentlich überarbeitete Dokumente sollen nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt werden. Benötigen Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Form, kontaktieren Sie bitte die Stadtgemeinde über die unten angeführten Kontaktdaten.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde ursprünglich am 26.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem externen Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Die Website wurde im Rahmen eines Reaudits erneut anhand einer repräsentativen Stichprobe nach WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.07.2026 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Stadtgemeinde St. Andrä ist bemüht, ihre Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

E-Mail: gemeinde@st-andrae.at 

Bitte beschreiben Sie nach Möglichkeit die betroffene Seite oder das betreffende Dokument und teilen Sie uns die Internetadresse des Inhalts mit.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten wenden.

Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das elektronische Beschwerdeformular Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit entgegen.

Die Beschwerden werden daraufhin geprüft, ob Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit vorliegen. Bei berechtigten Beschwerden kann die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen aussprechen und Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorschlagen.