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Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 8,0 to Gesamtgewicht während der alljährlichen Tauwetterperiode
BEITRAG VOM
05.02.2026
Aufgrund des vorherrschenden Tauwetters ist es zur Hintanhaltung einer Gefährdung der Straßenbenützer ab 05. Feber 2026 (0:00 Uhr) erforderlich, auf Straßen und Wegen im Verwaltungsbereich der Stadtgemeinde St. Andrä eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit über 8,0 to Gesamtgewicht zu verfügen.