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Seniorenerholungsaktion "Aktiv und fit im Alter 2026"

BEITRAG VOM 06.03.2026

Die Seniorenerholungsaktion „Aktiv und fit im Alter“ fördert eine aktive Teilnahme am sozialen Leben und ist ein Zeichen der Wertschätzung seitens des Landes Kärnten gegenüber der älteren Generation. Im Rahmen eines einwöchigen Erholungsaufenthaltes werden begleitende Referate und Vorträge sowie gesundheitserhaltende Aktivitäten angeboten. Rechtsinformationen, kreative und kulturelle Angebote runden die Seniorenerholung ab. 

1. Wer kann teilnehmen? 

- Alle Kärntner Senioren ab dem 65. Lebensjahr, welche sozial- und erholungsbedürftig sind und keine besondere Betreuung oder Pflege benötigen. 

2. Wann findet die Aktion statt? 

18. Mai Feld am See Burgstallerhof 
25. MaiFeld am See Burgstallerhof
08. Juni Drobollach Hotel Schönruh 
15. Juni Drobollach Hotel Schönruh 
21. September Feld am See Burgstallerhof 
05. OktoberDrobollach Hotel Schönruh

3. Wo können sich Interessierte melden? 
Die Anmeldung für die Seniorenerholungsaktion 2026 hat beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Sozialamt bis spätestens 31. März 2026 zu erfolgen. 

- Ein ärztliches Attest ist seitens des AKL nicht notwendig, die Teilnehmer müssen aber in der Lage sein ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. 
- Als Einkommensgrenze gilt der aktuelle (2025 bzw. 2026) Ausgleichszulagenrichtsatz (plus max. 10 Prozent). 
- Die Anreise erfolgt mit einem Sammelbus von den jeweiligen Bezirksstädten aus. 
- Nach Nominierung durch die Gemeinde/Sozialamt bis spätestens 31. März 2026 erfolgt die Zuteilung zu den jeweiligen Urlaubszielen und die Einladung mit Programm zum konkreten Termin. 

Für die Bearbeitung sind folgende Punkte zu beachten: 
Die Anträge sind bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder für Mindestsicherungsbezieher beim zuständigen Sozialamt einzubringen. Die Teilnehmer werden nach der Maßgabe von freien Plätzen aufgenommen. 

Nachstehende Unterlagen sind beizulegen: 
Pensionsnachweis, Reihung der gemeldeten Personen durch die Gemeinde, Begründung des besonderen Bedarfs der Erholung durch die Gemeinde, wenn die Pension über dem aktuellen Richtsatz liegt. 

Für weitere Informationen steht Ihnen das Bürgerservice im Rathaus St. Andrä gerne zur Verfügung.