Zum Inhalt springen Zum Seitenende springen
Zurück zur Übersicht

Stellenausschreibung - Schulische Nachmittagsbetreuung

BEITRAG VOM 07.08.2026

Die Stadtgemeinde St. Andrä sucht ab Herbst 2026 eine(n) MitarbeiterIn im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung in den Volksschulen.

Der Aufgabenbereich umfasst die 

  • die Betreuung der Kinder in der Schule

  • die Unterstützung und Aufsicht bei den Hausaufgaben

  • die Unterstützung der Kinder in schwierigen schulischen Situationen 

  • Abwicklung der Essensbestellungen und der Essensabrechnungen

Das wöchentliche Beschäftigungsausmaß beträgt 20 Wochenstunden. Die Arbeitszeit ist hauptsächlich ab Mittag (ca. ab 12.00 Uhr). 

Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen des K-GMG (Kärntner Gemeinde-mitarbeiterinnengesetz) anzuwenden. Das Monatsbruttogehalt beträgt bei Vollzeit mindestens 2.859,41 € (Die Gehaltsklasse 5, Stellenwert 27) und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten und Qualifikationen. 

Die Einstellung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027, das Dienstverhältnis wird befristet abgeschlossen. 

Die Aufnahmevoraussetzungen sind: 

  • erfolgreiche Ablegung der Prüfung zum akademischen Freizeitpädagogen

  • erfolgreiches Ablegen des Lehramtsstudiums für Volksschule

  • Quereinsteiger – Bereitschaft zur Ablegung der Ausbildung und Abschluss zum Freizeitpädagogen (4 Semester) 

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

  • Kommunikations- und Teamfähigkeit; Flexibilität, Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung, 

  • Selbstständige, eigenverantwortliche Arbeitsweise

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Kopie eines Lichtbildausweises und eines Versicherungsdatenauszuges) übermitteln Sie bitte bis längstens 16. August 2026 an die 

 

Stadtgemeinde St. Andrä

z. Hd. Frau Daniela Maierhofer 

9433 St. Andrä 100

email: personal@st-andrae.at

 

 

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig übermittelte Bewerbungsunterlagen – unter Angabe der Kennziffer - im weiteren Bewerbungsprozess berücksichtigt werden.