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Teilweise Aufhebung von Fahrverboten während der alljährlichen Tauwetterperiode

BEITRAG VOM 09.03.2026

Seitens der Stadtgemeinde St. Andrä wird mitgeteilt, dass die anlässlich der alljährlichen Tauwetterperiode aufgestellten Verkehrszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 8,0 to Gesamtgewicht“ gemäß § 52 Z 9c StVO 1960 i. d. g. F. in Verbindung mit der Zusatztafel „Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetter“ gemäß § 54 StVO 1960 i. d. g. F. mit 09.03.2026 (15.00 Uhr) teilweise wieder entfernt werden.
 

Folgende Tauwetterbeschränkungen bleiben bis auf weiteres noch aufrecht:

0019   Godinger Straße                       weiterhin beschränkt ab Anwesen Wech vlg. Haas

0029   Kienberger Straße                    weiterhin beschränkt ab Anwesen Lassernig vlg. Muchitsch

0031   Lammer Straße                        weiterhin beschränkt ab Anwesen Klade vlg. Hoppe 

0024   Pöllinger Straße                        weiterhin beschränkt ab Anwesen Schnellwirt

                                              (zusätzliche Vorankündigen auf Siegelsdorfer Straße West, 

                                              Burgstaller Straße und Winklinger Straße)

 

Die Aufhebung der Sperre der zuvor genannten Straßenstücke wird Ihnen gesondert bekanntgegeben.