Teilweise Aufhebung von Fahrverboten während der alljährlichen Tauwetterperiode
Seitens der Stadtgemeinde St. Andrä wird mitgeteilt, dass die anlässlich der alljährlichen Tauwetterperiode aufgestellten Verkehrszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 8,0 to Gesamtgewicht“ gemäß § 52 Z 9c StVO 1960 i. d. g. F. in Verbindung mit der Zusatztafel „Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetter“ gemäß § 54 StVO 1960 i. d. g. F. mit 09.03.2026 (15.00 Uhr) teilweise wieder entfernt werden.
Folgende Tauwetterbeschränkungen bleiben bis auf weiteres noch aufrecht:
0019 Godinger Straße weiterhin beschränkt ab Anwesen Wech vlg. Haas
0029 Kienberger Straße weiterhin beschränkt ab Anwesen Lassernig vlg. Muchitsch
0031 Lammer Straße weiterhin beschränkt ab Anwesen Klade vlg. Hoppe
0024 Pöllinger Straße weiterhin beschränkt ab Anwesen Schnellwirt
(zusätzliche Vorankündigen auf Siegelsdorfer Straße West,
Burgstaller Straße und Winklinger Straße)
Die Aufhebung der Sperre der zuvor genannten Straßenstücke wird Ihnen gesondert bekanntgegeben.